Wenn Angehörige für die Betreuung sorgen, ist das ein großer Kraftakt – Tag für Tag. Doch auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, um neue Energie zu tanken. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an: Sie ermöglicht eine zuverlässige Betreuung, wenn Sie selbst verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.
Der Betreuungsdienst Stern in Kassel steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite – mit Herz, Erfahrung und ganz viel Verständnis.
Was ist Verhinderungspflege überhaupt?
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn die eigentliche Pflegeperson – also meist ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt. In diesem Zeitraum übernimmt ein professioneller Dienst wie wir die Betreuung.
Gut zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – bis zu 1.612 € pro Jahr. Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein echter Gewinn.
Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Damit Sie Verhinderungspflege nutzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt ein Pflegegrad (2–5) vor.
- Die Pflege wird häuslich durchgeführt – also zu Hause, nicht im Heim.
- Die Pflegeperson hat den oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate betreut.
Sie benötigen dringend eine Auszeit? Dann prüfen Sie jetzt, ob Sie anspruchsberechtigt sind – wir helfen gerne bei der Beantragung!
Verhinderungspflege in Kassel: Betreuung mit Herz
Der Betreuungsdienst Stern übernimmt die stunden- oder tageweise Betreuung Ihrer Angehörigen in Kassel und Umgebung. Dabei kümmern wir uns liebevoll um alle Bereiche des Alltags:
- Gesellschaft leisten und Gespräche führen
- Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe bei der Tagesstrukturierung
- Kognitive Förderung bei Demenz
Sie können sich entspannen – wir sorgen dafür, dass Ihre Liebsten sich wohl und sicher fühlen.
Entlastungsbetrag von 131 € zusätzlich nutzen
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause betreut werden, können monatlich den Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) beanspruchen.
Tipp: Diese Leistung kann auch für stundenweise Betreuung durch unseren Betreuungsdienst genutzt werden – oft sogar komplett kostenfrei für Sie.
Ihre Vorteile mit dem Betreuungsdienst Stern Kassel
- Persönliche Betreuung mit Herz
- Erfahrenes, engagiertes Team
- Individuelle und flexible Einsatzzeiten
- Unterstützung bei Anträgen und Abrechnungen
- Lokale Betreuung in Kassel und Umgebung
Jetzt freie Kapazitäten prüfen – in nur 60 Sekunden
Sie möchten wissen, ob wir aktuell freie Kapazitäten für die Verhinderungspflege in Kassel haben? Dann nutzen Sie ganz einfach unser Anfrageformular:
👉 https://betreuungsdienst-stern.de/anfragen
In nur 60 Sekunden wissen Sie mehr – unverbindlich und kostenlos.
Kontaktieren Sie uns
Wir beraten Sie gern individuell und kostenfrei zur Verhinderungspflege und weiteren Leistungen.
📍 Betreuungsdienst Stern
Eugen-Richter-Straße 109
34134 Kassel
📞 Telefon: 0561 / 95373960
📧 E-Mail: info@betreuungsdienst-stern.de
Ihre Betreuung könnte kostenlos sein!
Nutzen Sie Ihre monatlichen 131 € Entlastungsbetrag oder beantragen Sie Verhinderungspflege ganz einfach mit unserer Unterstützung. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten – wir beraten Sie gerne!