Betreuungsdienst Stern Kassel

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Verhinderungspflege in Kassel: Urlaub machen und die Liebsten gut versorgt wissen

Fragen? Kontaktiere uns gern

Wenn Angehörige für die Betreuung sorgen, ist das ein großer Kraftakt – Tag für Tag. Doch auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Pause, um neue Energie zu tanken. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an: Sie ermöglicht eine zuverlässige Betreuung, wenn Sie selbst verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen.

Der Betreuungsdienst Stern in Kassel steht Ihnen in dieser Zeit zur Seite – mit Herz, Erfahrung und ganz viel Verständnis.

Was ist Verhinderungspflege überhaupt?

Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn die eigentliche Pflegeperson – also meist ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt. In diesem Zeitraum übernimmt ein professioneller Dienst wie wir die Betreuung.

Gut zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – bis zu 1.612 € pro Jahr. Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein echter Gewinn.

Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Damit Sie Verhinderungspflege nutzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein Pflegegrad (2–5) vor.
  • Die Pflege wird häuslich durchgeführt – also zu Hause, nicht im Heim.
  • Die Pflegeperson hat den oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate betreut.

Sie benötigen dringend eine Auszeit? Dann prüfen Sie jetzt, ob Sie anspruchsberechtigt sind – wir helfen gerne bei der Beantragung!

Verhinderungspflege in Kassel: Betreuung mit Herz

Der Betreuungsdienst Stern übernimmt die stunden- oder tageweise Betreuung Ihrer Angehörigen in Kassel und Umgebung. Dabei kümmern wir uns liebevoll um alle Bereiche des Alltags:

  • Gesellschaft leisten und Gespräche führen
  • Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung
  • Kognitive Förderung bei Demenz

Sie können sich entspannen – wir sorgen dafür, dass Ihre Liebsten sich wohl und sicher fühlen.

Entlastungsbetrag von 131 € zusätzlich nutzen

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause betreut werden, können monatlich den Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) beanspruchen.

Tipp: Diese Leistung kann auch für stundenweise Betreuung durch unseren Betreuungsdienst genutzt werden – oft sogar komplett kostenfrei für Sie.

Ihre Vorteile mit dem Betreuungsdienst Stern Kassel

  • Persönliche Betreuung mit Herz
  • Erfahrenes, engagiertes Team
  • Individuelle und flexible Einsatzzeiten
  • Unterstützung bei Anträgen und Abrechnungen
  • Lokale Betreuung in Kassel und Umgebung

Jetzt freie Kapazitäten prüfen – in nur 60 Sekunden

Sie möchten wissen, ob wir aktuell freie Kapazitäten für die Verhinderungspflege in Kassel haben? Dann nutzen Sie ganz einfach unser Anfrageformular:
👉 https://betreuungsdienst-stern.de/anfragen
In nur 60 Sekunden wissen Sie mehr – unverbindlich und kostenlos.

Kontaktieren Sie uns

Wir beraten Sie gern individuell und kostenfrei zur Verhinderungspflege und weiteren Leistungen.

📍 Betreuungsdienst Stern
Eugen-Richter-Straße 109
34134 Kassel

📞 Telefon: 0561 / 95373960
📧 E-Mail: info@betreuungsdienst-stern.de

Ihre Betreuung könnte kostenlos sein!

Nutzen Sie Ihre monatlichen 131 € Entlastungsbetrag oder beantragen Sie Verhinderungspflege ganz einfach mit unserer Unterstützung. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten – wir beraten Sie gerne!

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